Zuschuss für Ihren Treppenlift sichern – bis zu 4.180 € sparen
Sie wollen Ihren Sitzlift für kurvige Treppen finanzieren lassen? Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie bis zu 4.180 € pro Person von der Pflegekasse erhalten. Wenn also mehrere pflegebedürftige Personen im einem Haushalt leben, vervielfacht sich der Zuschuss für ihren Treppenlift.
Für die Beantragung der Zuschüsse für den Sitzlift für kurvige Treppen gibt es bestimmte Grundvoraussetzungen. Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen, den Finanzierungsantrag zu stellen.
Außerdem finden wir gemeinsam eine kostengünstige Lösung, damit Sie nicht nur den besten Treppenlift bekommen, sondern auch Ihre Ausgaben reduzieren. Zudem informieren wir Sie über weitere Zuschüsse und Fördermittel.