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Treppenlift-Zuschüsse

Treppenlift Zuschüsse

Jetzt bis zu € 4.000,- Zuschuss sichern!

Ihre Treppenlift Zuschüsse

TK Home Solutions bewegt und bleibt dabei jederzeit transparent – auch bei Ihren Treppenlift-Kosten. Unabhängig davon, ob Sie einen TK Home Solutions Treppenlift für eine kurvige oder gerade Treppe oder einen Treppenlift für den Außenbereich benötigen: Mit allen Liften von TK Home Solutions ist Ihre Mobilität in den eigenen vier Wänden gewährleistet. Bei einer persönlichen Beratung schauen wir uns Ihre individuelle Situation an und finden zusammen mit Ihnen die beste und kostengünstigste Lösung für Ihre Barrierefreiheit. Unsere Spezialisten beraten Sie gern persönlich und informieren Sie umfassend auch über Ihre Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten für Treppenlifte. So erhalten Sie nicht nur die beste Treppenlift-Lösung für Ihr Zuhause, sondern können auch Ihre Ausgaben für einen Lift reduzieren.

Checkliste für Treppenlift-Zuschüsse

Für die Beantragung der Treppenlift-Zuschüsse sollten vorab einige Fragen geklärt werden. Damit Sie Antworten auf all Ihre Fragen und die bestmögliche Unterstützung unserer Berater erhalten, können Sie sich im Vorfeld Gedanken zum Treppenlift machen und notieren, um diese mit unseren Beratern zu besprechen.

Dazu haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten erstellt, die Ihnen als Hilfestellung dient.

Checkliste als Download

Checkliste für Treppenlift Zuschüsse

Die Checkliste auf einen Blick:

Wohn- oder Treppensituation, Anschaffung oder Finanzierung – in dieser Checkliste finden Sie die wichtigsten Punkte zum Kauf und zur Finanzierung des Treppenliftes. Zu jedem Punkt haben Sie ein Feld, in welchem Sie Ihre Daten notieren können.

In einem weiteren Feld können Sie Ihre Fragen an die Berater von TK Home Solutions vermerken. So behalten Sie beim Kauf eines Treppenlifts alles im Blick!

Was müssen Sie vor dem Kauf eines Treppenliftes beachten?

Vor der Anschaffung eines Treppenliftes sollten Sie Ihre Wohnsituation einschätzen, um später problemlos Zuschüsse für Ihren Treppenlift zu beantragen. Bei der Auszahlung der Zuschüsse spielen bestimmte Faktoren eine Rolle:

  • Sind Sie Mieter oder Eigentümer? Wenn Sie ein Haus mieten, in dem der Treppenlift installiert werden soll, sollten Sie Ihr Anliegen erst einmal mit dem Vermieter klären. 
  • Wie ist Ihre finanzielle Situation? Sind Sie auf eine Förderung angewiesen? Besitzen Sie einen Pflegegrad?

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Zuschüsse Sie abhängig von Ihrer Lage und des Pflegegrades in Anspruch nehmen können. Unsere Berater werden mit Ihnen alle Möglichkeiten durchgehen und die beste Finanzierungsmöglichkeit für Sie eruieren.

Treppenlift-Zuschüsse: Wer übernimmt die Kosten?

Bei der Anschaffung eines Treppenliftes sollte Ihnen nichts im Wege stehen, damit Sie im eigenen Zuhause volle Freiheit und Mobilität genießen können. Bei der Einhaltungen bestimmter Voraussetzungen wird ein Teil der Kosten für einen Treppenlift übernommen, sodass Sie nicht den vollen Preis aufwenden müssen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den Zuschuss bei staatlichen oder regionalen Trägern zu beantragen. Da die Beantragung des Zuschusses für Ihren Treppenlift von Ihrer individuellen Situation abhängt, werden unsere Berater die Optionen individuell prüfen und Ihnen dabei helfen, den Zuschuss für den Treppenlift zu beantragen

Wir beraten Sie kostenlos zum Thema Treppenlift und möglichen Zuschüssen!

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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Beratung und unseren Treppenliften. Gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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So erhalten Sie einen Treppenlift Zuschuss

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Möglichkeiten für einen Treppenlift-Zuschuss zusammengestellt:

1. Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse der Krankenkasse

Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse der Krankenkasse

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie von der Pflegekasse einen Treppenlift-Zuschuss in Höhe von bis zu € 4.000,- pro Person erhalten. Im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes steht dieser Zuschuss bereits Pflegebedürftigen zu, die in Pflegegrad 1 eingestuft wurden. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben, kann sich der Treppenlift-Zuschuss vervielfachen. Ein pflegebedürftiges Ehepaar könnte somit bis zu € 8.000,- erhalten.

Die Grundvoraussetzungen sind:

  • Für die Beantragung eines Pflegegrads und der Zuschüsse wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Krankenkasse und Antragsstellung.
  • Der Treppenlift-Zuschuss sollte vor dem Einbau beantragt werden.
  • Die Einstufung in einen Pflegegrad 1 bis 5 sollte am Tag der Antragsstellung erfüllt sein.
  • Der Einbau des Lifts muss der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.
  • Zuschüsse können bis zu € 4.000,- pro Person betragen.

Weitere Informationen zum Thema Pflegestärkungsgesetz II, Pflegeantrag und Pflegegrad finden Sie auch in unserem Ratgeber.
Unsere technischen Berater sind aber auch deutschlandweit persönlich für Sie da, übernehmen gern das Ausfüllen der Formulare für Sie und unterstützen Sie bei der Beantragung des Pflegekosten-Zuschusses – natürlich kostenfrei.

2. KFW-Zuschuss

Was ist der KfW-Zuschuss?

Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kauf eines Treppenlifts bis auf Weiteres mit einem direkten Treppenlift-Zuschuss. Das Ziel der Förderung sind der Abbau von Barrieren im Wohnbestand und die Erhöhung der Sicherheit im eigenen Zuhause.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für einen Treppenlift?

Bezuschusst werden 10 % der förderfähigen Anschaffungskosten. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf bis zu € 5.000,- pro Wohneinheit. Wichtig ist, dass der Zuschuss vor dem Kauf des Treppenliftes beantragt wird.

Wer kann einen KfW-Zuschuss beantragen?

Förderfähig sind Eigentümer, Mieter (bei Zustimmung des Vermieters) und Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen. Die Kombination dieses Förderprogramms mit Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Förderzusagen sowie der privaten Pflegepflichtversicherung für die gleiche(n) Maßnahme(n) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese erläutern Ihnen unsere kompetenten Berater gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

KfW-Förderung für einen Treppenlift im Überblick:

  • Förderfähig sind Eigentümer, Mietern und Vermieter
  • Förderung von altersgerechtem Umbau bis € 5.000,- pro Wohneinheit
  • Beantragung vor Beginn der Umbaumaßnahmen und direkt bei der KfW
  • Zuschüsse auch ohne Pflegegrad erhältlich
  • KfW bietet auch zinsgünstige Darlehen für den Treppenliftkauf

3. Steuerliche Absetzbarkeit

Steuerliche Absetzbarkeit

Viele Mieter und Eigentümer einer Immobilie wissen nicht, dass sie die Anschaffung eines Treppenliftes als „Außerordentliche Belastung“ steuerlich absetzen können. Nach dem deutschen Steuerrecht fallen unter „Außergewöhnliche Belastung“ solche Kosten, die beispielsweise durch Pflege oder Krankheit und somit auch für medizinische Hilfsmittel wie Treppenlifte anfallen. Die Höhe der Steuerersparnis richtet sich ganz individuell nach persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen.

Wie beantrage ich die steuerliche Absetzbarkeit?

Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenliftes sollten Sie unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastung" mit Ihrer jährlichen Steuererklärung einreichen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Lohnsteuerbüro.

Voraussetzung für die Anerkennung der Treppenlift Kosten

Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Treppenlift-Kosten: Das Finanzamt benötigt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts. Hier reicht ein normales ärztliches Gutachten aus. Nur Menschen mit Behinderung oder mit Pflegegrad 4 oder 5 können einen Treppenlift in der Regel auch ohne medizinischen Nachweis von der Steuer absetzen. Der Zeitpunkt der ärztlichen Bescheinigung ist übrigens irrelevant, wichtig ist, dass der Treppenlift beim Einbau medizinisch notwendig war. Das besagt ein Urteil, welches der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2014 zum Thema Treppenlift gefällt hat.

Wann können die Kosten für den Treppenlift steuerlich geltend gemacht werden?

Die Treppenliftkosten können Sie nur in voller Summe im Jahr der Anschaffung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Anerkennung der Kosten in späteren Jahren ist nicht möglich.

4. Regionale Förderung

Regionale Förderung

Auch einzelne Bundesländer bieten Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten an. Die Höhe und die Art der Zuschüsse sowie die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland. Unsere regionalen Berater beantworten Ihnen gern persönlich die Frage, ob Fördermittel in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen und wie Sie diese beantragen können.

5. Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Muss der Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit angeschafft werden, ist die Berufsgenossenschaft für eine Kostenübernahme zuständig.

6. Agentur für Arbeit

6. Agentur für Arbeit

Sofern die Pflegekasse den Treppenlift nicht bezuschusst, kann unter Umständen die Agentur für Arbeit weiterhelfen. Das kommt allerdings nur infrage, wenn keine Ansprüche gegenüber der zuständigen Rentenversicherung bestehen. Diese liegen dann vor, wenn mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt wurde. Im Rahmen der Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ unterstützt die Agentur für Arbeit Antragsteller nur, wenn der Treppenlift-Kauf dem Erhalt oder der Aufnahme eines Arbeitsplatzes dient. Die Prüfung der Notwendigkeit erfolgt direkt über die Agentur für Arbeit.

7. Sozialamt

Sozialamt

Das Sozialamt sollte nur als letzte Möglichkeit für Ihren Treppenlift in Betracht gezogen werden. Die Sozialhilfe als Kostenträger für Ihren Treppenlift prüft Fälle auf Förderwürdigkeit erst dann, wenn alle anderen Zuschussgeber eine finanzielle Förderung abgelehnt haben.

Weitere Träger für Treppenlift-Zuschüsse

Wenn für Sie keine der oben angeführten Finanzierungsmöglichkeiten infrage kommt, gibt es weitere Möglichkeiten, Ihren Treppenlift finanzieren oder bezuschussen zu lassen.

1. Banken

Banken

Wenn Sie feststellen, dass keine staatlichen oder sozialen Träger Ihren Treppenlift bezuschussen können, Sie jedoch auf den Treppenlift angewiesen sind, können Sie Eigenfinanzierung machen. Banken bieten dafür spezielle Programme ein. Lassen Sie sich allerdings vor der Aufnahme eines Kredites ausführlich beraten, um Ihren finanziellen Rahmen nicht zu sprengen und keine Zusatzkosten zu übersehen.

2. Versorgungsamt 

Versorgungsamt

In erster Linie wenden Sie sich zur Finanzierung Ihres Treppenliftes an die Pflege- oder die Unfallversicherung. Sollte über diese jedoch keine Treppenliftfinanzierung möglich sein, können Sie sich an das Versorgungsamt wenden. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Anlaufstellen, in Bayern können Sie sich beispielsweise an das Zentrum Bayern Familie und Soziales wenden. Informieren Sie sich vorab über die für Sie zuständige Behörde, um den Antrag zur Treppenlift Finanzierung rechtzeitig zu stellen.

3. Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge

Sollte Ihre Mobilität aufgrund einer Kriegsverletzung beeinträchtigt sein, können Sie sich an die Kriegsopferfürsorge wenden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

4. Integrationsamt

Integrationsamt

In bestimmten Fällen können Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift beim Integrationsamt beantragen – dieses übernimmt 80 Prozent der Kosten, in einzelnen Fällen jedoch sogar den vollen Treppenlift Preis.

Die Grundvoraussetzung für die Finanzierung des Treppenliftes ist, dass Sie ohne den Treppenlift nicht Ihren Arbeitsplatz erreichen können, weil sich dieser beispielsweise in den oberen Etagen befindet. Beachten Sie, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag ebenso ein Kriterium für den Treppenlift Zuschuss ist.

5. Deutsche Rentenverscherung

Deutsche Rentenversicherung

Den Zuschuss für Ihren Treppenlift können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung dann beantragen, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ohne den Treppenlift nicht fortsetzen können und auf die Installation des Treppenliftes angewiesen sind. In diesem Fall sollten einige Voraussetzungen erfüllt werden. Informieren Sie sich deshalb ausführlich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

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Ihr Ansprechpartner für Treppenlifte.

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