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Energiepauschale für Rentner: Alles, was Sie über die 300-Euro-Zahlung wissen müssen

Energiepauschale für Rentner

Die dramatisch gestiegenen Energiekosten sorgen für Ebbe in der Haushaltskasse. Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Preise für Gas und Strom in den letzten Monaten in bislang kaum vorstellbarem Tempo und Ausmaß in die Höhe geschnellt. Aktuell kosten besonders Lebensmittel so viel wie noch nie. Nach der Energiepauschale für Steuerpflichtige kam für viele Rentner die Frage auf: Warum bekommen Rentner keine Energiepauschale? Die Bundesregierung hat daher beschlossen, mit einem dritten Entlastungspaket auch den Rentnern finanziell unter die Arme zu greifen: Und zwar mit einer speziellen Energiepauschale für Rentner. Sie beläuft sich wie die Energiepauschale für Arbeitnehmer auf einmalig 300 Euro und wird im Dezember 2022 ausgezahlt. Alles, was Sie zu Anspruch und Auszahlung der Energiepauschale für Rentner wissen müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Wer erhält die Energiepauschale für Rentner?

Die Rentner-Energiepauschale bekommen alle Ruheständler, die am Stichtag 1. Dezember 2022 eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Rente unbefristet ist oder nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird. Es kann sich sowohl um eine klassische Alters- oder Hinterbliebenenrente, aber auch um eine Erwerbsminderungsrente handeln. Wichtig ist jedoch zweitens, dass als Hauptwohnsitz ein Ort in Deutschland hinterlegt ist. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfüllen diese Kriterien derzeit rund zwei Millionen Rentner. Die Energiepauschale wird nicht aus den Beiträgen zur Rentenversicherung, sondern aus Steuermitteln finanziert.

Mit der Pauschale in Höhe von 300 Euro sollen die enormen finanziellen Belastungen durch rasant gestiegene Energiepreise und durch eine Inflation, die sich auf zweistellige Werte eingependelt hat, auch für ältere Verbraucher ein wenig abgefedert werden. Im September 2022 hatten ja bereits steuerpflichtige Arbeitnehmer – und auch Rentner, die einem Nebenjob nachgehen, – eine Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Zusammen mit der Rentner-Pauschale hat die Bundesregierung auch eine Energiepauschale für Studierende in Höhe von 200 Euro verabschiedet. Diese muss jedoch anders als die Rentner-Energiepauschale förmlich beantragt werden.

Die Energiepauschale für Rentner muss nicht extra beantragt werden

Um die 300 Euro Energiepauschale zu erhalten, müssen Sie keinen besonderen Antrag stellen: Das Geld wird Mitte Dezember – derzeit gilt der 15. Dezember 2022 als favorisierter Stichtag – automatisch von den jeweiligen Rentenzahlstellen überwiesen. Es erscheint auf Ihrem Kontoauszug als einmalige Sonderzahlung – neben Ihrer gewohnten Rentenzahlung. Die Energiepauschale für Rentner ist eine sprichwörtliche "Pro-Kopf-Zahlung". Das bedeutet: Auch wenn Sie mehrere Renten, beispielsweise eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente, beziehen, erhalten Sie die Pauschale nur einmal. Umgekehrt gilt hingegen: Leben Sie als Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt und beziehen Sie beide eine Rente, dann bekommt auch jeder die Energiepauschale. Die gemeinsame Haushaltskasse wird so um 600 Euro aufgestockt.

Energiepauschale für Rentner 2022 Auszahlung im Dezember 

Die Rentner-Energiepauschale wird Ihrem der Rentenversicherung beziehungsweise der jeweiligen Rentenzahlstelle bekannten Konto, wie erwähnt, als gesonderte Einmalzahlung gutgeschrieben. Sie ist als solche daher auch klar ersichtlich, da sie nicht mit der laufenden Rente addiert wird. Absender ist der Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse.

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Grundsätzlich soll die Energiepauschale für Rentner Mitte Dezember auf den Konten aller berechtigten Rentner eingehen – mit einer Ausnahme: Beziehen Sie erst seit dem Dezember 2022 eine gesetzliche Rente, so erhalten Sie Ihre Energiepauschale für Rentner erst Anfang des neuen Jahres 2023. Die Deutsche Rentenversicherung begründet diesen Umstand damit, dass es technisch nicht möglich sei, die Konten der Erstbezieher der Dezember-Rente automatisch in den Sondertopf für die Auszahlungen der Pauschale im gleichen Monat mitaufzunehmen. Deshalb verzögert sich in diesem Fällen die Gutschrift der Rentner-Energiepauschale. Ein zusätzlicher Antrag ist deshalb trotzdem nicht nötig.

Achtung: Betrüger versuchen, Ihre Kontodaten zu ergaunern

Rentner erhalten die Energiepauschale grundsätzlich automatisch und ohne dafür etwas tun zu müssen. Lassen Sie sich bitte nicht durch andere Aussagen verunsichern. Derzeit warnen nämlich sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Verbraucherzentralen vor Betrügern. Angebliche Mitarbeiter von Banken oder der Deutschen Rentenversicherung rufen unter falscher Identität ganz gezielt Pensionäre an und geben vor, sie benötigten für die Überweisung der Energiepauschale für Rentner wichtige Kontodaten. Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein und geben Sie unter keinen Umständen sensible Kontodaten weiter.

Eine weitere Spielart sind gefälschte E-Mails mit einem täuschend echten Logo Ihrer Bankfiliale, in denen Sie ebenfalls aufgefordert werden, zur Auszahlung der Energiepauschale für Rentner persönliche Daten und Kontoinformationen abzugleichen. So erhalten die Betrüger Zugang zu Ihrem Konto.

Besonders dreist sind SMS vom angeblichen "Bundesministerium der Finanzen", in denen Sie gebeten werden, sich mit Ihren Kontodaten zu verifizieren, damit Ihre Rentner-Energiepauschale angewiesen werden kann.

Fallen Sie auf solche und ähnliche Betrugsmaschen nicht herein, sondern ignorieren Sie die Täuschungsversuche. Legen Sie einfach auf und löschen Sie die E-Mail und SMS – oder besser noch: Melden Sie die Attacken Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale.

300 Euro Energiepauschale Rentner – wer hat einen doppelten Anspruch?

Nein, hier geht es nicht um versteckte Schlupflöcher und große Ungerechtigkeiten – einige Menschen haben ganz legal einen doppelten Anspruch auf die Energiepauschale. Wer im Dezember 2022 eine gesetzliche Rente bezieht, dem steht ganz regulär die Energiepauschale für Rentner zu. Die persönlichen Verhältnisse können jedoch in den Monaten zuvor noch anders ausgesehen haben. Wer beispielsweise vor dem Stichtag 1. Dezember 2022 noch als steuerpflichtiger Arbeitnehmer tätig war, hat im September bereits die 300 Euro Energiepauschale für Steuerpflichtige erhalten. Gleiches gilt für die Bezieher von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, die einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten haben.

Energiepauschale Rentner

Die Deutsche Rentenversicherung betont ausdrücklich, dass andere persönliche Verhältnisse vor dem Dezember 2022 keinen Einfluss auf den grundsätzlichen Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner haben. Ganz konkret: Die jeweiligen Zahlungen schließen einander nicht aus. Auch wer zuvor bereits einen Ausgleich für die steigenden Energiekosten erhalten hat, bekommt trotzdem ganz legal auch die Energiepauschale für Rentner. Sie müssen also nicht fürchten, dass Sie die Rentner-Energiepauschale eventuell zurückzahlen müssen, weil Sie ja bereits einmal eine Energiekosten-Entlastung bekommen haben.

Aber: Die Energiepauschale für Rentner ist, wie bereits erwähnt, personengebunden. Das bedeutet: Jeder Rentner erhält sie nur einmal. Beziehen Sie beispielsweise mehrere Renten, so leitet sich daraus nicht jeweils ein eigener Anspruch zum Bezug der Energiepauschale für Rentner ab.

Wichtig: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nach zum Teil heftigen Diskussion ausdrücklich verfügt, dass die 300 Euro Rentner Energiepauschale nicht pfändbar sind.

Die Energiepauschale für Rentner muss versteuert werden

Ist die Energiepauschale für Rentner 2022 steuerfrei? Die 300 Euro Energiepauschale für Rentner werden von den Rentenzahlstellen in voller Höhe ausgezahlt. Die Auszahlung unterliegt allerdings der Einkommenssteuerpflicht. Das heißt: Sie muss prinzipiell im Rahmen der Steuererklärung unter dem Punkt "Sonstige Einkünfte" angegeben werden. Wie viel von der Rentner-Energiepauschale im Einzelfall also tatsächlich übrigbleibt, hängt auch von der Höhe Ihrer Rente ab.

Für alleinstehende Rentner beträgt der Grundfreibetrag für 2022 10.347 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen Sie also keine Steuern zahlen. Rutschen Sie mit der Energiepauschale für Rentner nun über diese Grundfreibetrags-Marke, so müssen Sie diesen Überschuss versteuern. Die Frage, wie hoch Ihre persönliche Steuerbelastung dann ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, weil sie vom Jahr Ihres Renteneintritts abhängt: Je nach Rentenbeginn unterscheidet sich der steuerfreie Teil Ihrer Rente. In den kommenden Jahren wird der Rentenfreibetrag stetig kleiner – solange, bis im Jahr 2040 die Rente zu 100 Prozent versteuert werden muss.

Tipp: Nutzen Sie für Ihre persönliche Steuerschätzung den kostenlosen Steuerrechner für Rentner der Stiftung Warentest. Dieser ist recht unkompliziert und zeigt Ihnen im Ergebnis, ob und wie viel Steuern auf Ihre Energiepauschale für Rentner anfallen.

Wichtig: Die Energiepauschale für Rentner unterliegt zwar der Steuerpflicht, Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie davon jedoch nicht zahlen. Es werden also beispielsweise keine höheren Krankenkassenbeitragskosten fällig. Auch bei einkommensabhängigen Sozialleistungen – wie zum Beispiel dem Wohngeld – wird die Energiepauschale für Rentner nicht angerechnet.

Ausnahmen: In diesen Fällen müssen Sie die Energiepauschale beantragen

Kein System ist gänzlich fehlerfrei. Es kann also in seltenen Fällen vorkommen, dass Ruheständler, die einen Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner haben, die 300 Euro weder im Dezember 2022 noch im Januar 2023 auf ihrem Kontoauszug vorfinden. Wenn Sie dies feststellen, dann können und sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf nachträgliche Zahlung der Energiepauschale für Rentner stellen (Postanschrift: Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum). Als übergegangener Rentner haben Sie bis zum 30. Juni 2023 Zeit, sich im Nachhinein Ihre Rentner-Energiepauschale zu sichern.

Keine Systemschwäche, sondern eine reguläre Ausnahme von der generellen, automatischen Auszahlung der Energiepauschale für Rentner besteht hingegen bei besonderen persönlichen Verhältnissen: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier auch Ihre Steuern zahlen, aber rentenähnliche Bezüge aus einem Land der Europäischen Union beziehen, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner – Sie müssen sie jedoch ausdrücklich beantragen. Stellen Sie daher unbedingt in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (Postanschrift: Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum).

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema "Energiepauschale für Rentner"

Wie bekommen die Rentner die Energiepauschale?

Sie erhalten die Rentner-Energiepauschale automatisch, wenn Sie zum Stichtag am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente bezogen haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Alters-, Witwen- oder Erwerbsminderungsrente handelt bzw. ob diese Rente dauerhaft oder nur befristet gezahlt wird. Wichtig für den Anspruch ist außerdem, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland liegt. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie die Energiepauschale für Rentner nicht extra beantragen.

Wann gibt es für Rentner die Energiepauschale?

Die Energiepauschale für Rentner wird Ihnen am bzw. um den 15. Dezember 2022 direkt auf das Konto überwiesen, auf dem normalerweise auch Ihre Rente eingeht. Die Auszahlung der Rentner-Energiepauschale erfolgt als eindeutig gekennzeichnete Sonderzahlung. Sie wird also nicht mit Ihrer Rente zusammengerechnet. Haben Sie allerdings am 1. Dezember 2022 zum ersten Mal Rente bezogen, dann verzögert sich die Auszahlung Ihrer Energiepauschale für Rentner um etwa einen Monat. Sie erhalten den Zuschuss dann erst im Januar 2023.

Wer zahlt die Energiepauschale für Rentner aus?

Die Rentner-Energiepauschale wird zum einen durch den Renten Service der Deutschen Post AG oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zum anderen durch die Landwirtschaftliche Altersklasse ausgezahlt. Die Mittel dafür stammen jedoch nicht aus den Beitragstöpfen, sondern werden aus Steuergeldern finanziert.

Muss ich die Rentner Energiepauschale versteuern?

Ja, die Energiepauschale für Rentner unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Ob Sie allerdings überhaupt oder eventuell mehr Steuern bezahlen müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Zur Orientierung: Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2022 liegt bei 10.347 Euro.

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