Aus thyssenkrupp Home Solutions wird TK Home Solutions!

Skip Navigation

Pflegestärkungsgesetz II & Zuschüsse

Pflege im Alter

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Die Studie „Wohnen im Alter“ aus 2016 von TK Elevator zeigt es deutlich: Die Mehrheit der Deutschen möchte im Alter zu Hause wohnen bleiben. Ihr vertrautes Eigenheim möchten ebenso wenig pflegebedürftige Menschen verlassen. Häufig übernehmen daher Familienangehörige, Freunde oder ambulante Dienste die Pflege und Betreuung. Das Pflegestärkungsgesetz unterstützt diese Versorgung in den eigenen vier Wänden durch höhere finanzielle Zuschüsse und mehr Flexibilität.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Zum 1. Januar 2017 wurden im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die gesetzlich definierten Pflegestufen 1, 2 und 3 in die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert. Es soll die Situation von pflegebedürftigen Menschen und Pflegekräften verbessern und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz berücksichtigen. Ihnen sollen die gleichen Pflegeleistungen zugesichert werden können, wie körperlich beeinträchtigten Menschen.

Definition der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsassessment und Pflegegrade

Vor 2017 wurde für die Einordnung in eine der damals geltenden drei Pflegestufen nur der Zeitaufwand der Pflege und der Betreuung ermittelt. Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z. B. Demenz) hatten es in der Vergangenheit schwer, eine damalige Pflegestufe zu bekommen. Mit der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes und des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Januar 2017 wird seither auch Menschen mit geistigen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen ein Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht. Pflegebedürftigkeit definiert sich nicht mehr danach, wie viel Zeit pro Tag ein Mensch auf Hilfe angewiesen ist. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich nun daran, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann.

Zudem wurde durch das seit 1. Januar 2017 geltende zweite Pflegestärkungsgesetz das bestehende Begutachtungsverfahren durch ein „Neues Begutachtungsassessment“ (NBA) ersetzt. Im Rahmen des Begutachtungsassessments wird jeder Winkel der Pflegebedürftigkeit begutachtet, d.h. unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruht. So wird auch der Grad der Selbstständigkeit ermittelt und nicht mehr ausschließlich der zeitliche Aufwand berücksichtigt.

Die Module, welche in das „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“ zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit einfließen und zur Ermittlung des Pflegegrades dienen, teilen sich wie folgt auf:

Ermittlung des Pflegegrades
Pflegestärkungsgesetz II:

Gewichtung der Module bei der Berechnung des Pflegegrades

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Im Auftrag der Pflegekasse erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein unabhängiges Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens erfolgt ein Besuch durch den MDK. Hierbei sollte der MDK den Pflegebedürftigen am besten in einer ganz normalen Alltagssituation erleben. Anhand dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Unser Tipp für Sie:

Zur Vorbereitung auf den Besuch des MDK ist es sinnvoll Fotokopien der Krankenberichte des Krankenhauses oder des zuständigen Arztes zur Verfügung zur stellen. Zudem ist es ratsam ein Pflegetagebuch, in welches alle Pflegeaufwendungen und deren zeitlicher Aufwand eingetragen werden, zu führen. Dokumentieren Sie die Tätigkeiten im Rahmen der oben erläuterten Module und in welchem Rahmen hier Hilfe benötigt wird. Ein Pflegetagebuch kann die Begutachtung des Pflegebedürftigen erleichtern. Mehr Informationen hierzu können Sie auch hier nachlesen.

Die einzelnen Pflegegrade sind unterschiedlich definiert, wodurch deutlich wird, welche Einschränkungen in Bezug auf die Selbstständigkeit vorliegen. Die Selbstständigkeit Antragstellers ermittelt der Gutachter mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Pflegebedürftige bei der Begutachtung erhält, desto schwerwiegender ist sein Pflegegrad und desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Im Detail bedeutet das:




Einstufung der Pflegegrade, durch Punktevergabe
Pflegestärkungsgesetz II: Einstufung der Pflegegrade nach Punktzahl

Wie wurden die Pflegestufen umgewandelt?

Pflegebedürftige Menschen, die bis zum 31. Dezember 2016 einer Pflegestufe zugeordnet waren, brauchten keinen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades zu stellen. Eine Bestandsschutzregel hat dafür gesorgt, dass Pflegebedürftige, die bereits 2016 Leistungen aus der Pflegekasse erhalten haben, diese Leistungen 2017 im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes weiterhin mindestens im gleichen Umfang erhalten und nicht schlechtergestellt werden konnten. Im Gegenteil: Für viele Pflegebedürftige hat sich der Leistungsumfang sogar verbessert.

Änderungen des Pflegestärkungsgesetz im Überblick
Pflegestärkungsgesetz II: Was passiert mit meiner Pflegestufe?

Zuschüsse für Umbaumaßnahmen schon ab Pflegegrad 1

Oft sind Umbaumaßnahmen erforderlich, damit das Wohnen in den vertrauten vier Wänden auch im Alter weiterhin möglich ist. Ein Beispiel dafür ist der Einbau eines Treppenlifts. Damit Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung bleiben können ist es möglich, dass ab Pflegegrad 1 Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 € bezuschusst werden. Sind beide Ehepartner anspruchsberechtigt, verdoppelt sich der Zuschuss auf 8.000 € pro Umbaumaßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in der Wohnung oder dem Haus, erhöht sich der mögliche Zuschuss sogar auf bis zu 16.000 €.

Leistungsbeiträge ab 2017
Pflegestärkungsgesetz II : Die Pflegeleistungen ab 2017 im Überblick

Unterstützung für pflegende Angehörige

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegende Angehörige bessere Konditionen bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem zahlt Pflegeversicherung für mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge aus, sofern der pflegebedürftige Angehörige mindestens Pflegegrad 2 hat.

Die Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in der Übersicht:

  • Ersetzung der alten 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade
  • Begutachtung auch von kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen
  • Prüfung des Grades der Selbstständigkeit
  • Einstufung nach Punktesystem in sechs Bereichen
  • Keine Einstufung der Pflegebedürftigkeit auf Basis des Zeitaufwands in Minuten mehr

Tabelle als Download

Leistungen nach Pflegegrad ab 01. Januar 2017

Die Leistungsbeiträge bei Pflege auf einen Blick:

Strukturiert und übersichtlich:
Welche Leistungsarten gibt es? Welche Leistungen erhalte ich bei welchem Pflegegrad? Die Leistungen des PSG II in Tabellenübersicht hier für Sie zum Download:

Beratungstermin vereinbaren

Termin für kostenfreie Beratung vereinbaren

Ja, ich habe Interesse an einem kostenfreien Beratungstermin vor Ort.

Bitte geben Sie ihren Vornamen an
Bitte geben Sie ihren Nachnamen an.
Bitte geben Sie Ihre Straße ein.
Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Bitte prüfen Sie das Format.
Bitte geben Sie Ihren Ort an.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer ein.

Bitte bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Wir haben Ihnen eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Um sicherzustellen, dass wir die richtige Adresse nutzen, bitten wir Sie in dieser E-Mail, die Anforderung des Newsletters noch einmal zu bestätigen.

Folgende Inhalte könnten interessant für Sie sein:

« Vorheriger Artikel
Essen auf Rädern: Täglich eine warme Mahlzeit
Nächster Artikel »
Plötzlich auf Pflege angewiesen sein
nach oben

Ihr Ansprechpartner für Treppenlifte.

Ihr Standort: Home Solutions - Deutsch

Rufen Sie uns kostenfrei an:
0800 40 50 60 8

Zurück

Gratis-Beratungstermin vereinbaren

Ja, ich habe Interesse an einem kostenfreien Beratungstermin vor Ort.

Wir unterstützen Sie auch gerne beim Thema Finanzierung und Antragstellung für Fördermittel.

Bitte wählen Sie Ihre Anrede
Bitte geben Sie ihren Nachnamen an.
Bitte geben Sie ihren Vornamen an
Bitte geben Sie eine korrekte Nummer ein.
Bitte geben Sie Ihre Straße ein.
Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie Ihren Ort an.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.
Zurück

Gratis-Broschüre bestellen

Bestellen Sie unsere Gratis-Broschüre, um mehr über uns und unsere Produkte zu erfahren.

Bitte geben Sie ihren Nachnamen an.
Bitte geben Sie ihren Vornamen an
Bitte geben Sie eine korrekte Nummer ein.
Bitte geben Sie Ihre Straße ein.
Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie Ihren Ort an.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.
Zurück

Kundendienst: Sie sind bereits Kunde und haben ein Anliegen?

Wir kümmern uns. Füllen Sie bitte die unten stehenden Felder aus und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir rufen Sie gerne zurück.

Bitte geben Sie ihren Nachnamen an.
Bitte geben Sie ihren Vornamen an
Bitte geben Sie eine korrekte Nummer ein.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.

Gratis-Beratungstermin vereinbaren

Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir werden Sie zeitnah kontaktieren.

Gratis-Broschüre bestellen

Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt.

Kundendienst: Sie sind bereits Kunde und haben ein Anliegen?

Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir werden Sie zeitnah anrufen.

Gratis-Beratungstermin vereinbaren

Hier ist gerade etwas schief gelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank.

Gratis-Broschüre bestellen

Hier ist gerade etwas schief gelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank.

Kundendienst: Sie sind bereits Kunde und haben ein Anliegen?

Hier ist gerade etwas schief gelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank.