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Vorsorge treffen - Vollmachten im Alter

Vorsorge treffen - Vollmachten im Alter

Wenn Ihre Eltern, oder andere enge Angehörige, älter werden, gibt es viel zu regeln. Menschen, die aufgrund einer Demenz oder ähnlichem nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, haben dafür in der Regel einen Vormund.

Damit Sie sich im Ernstfall nicht überstürzt mit diesen Dingen beschäftigen müssen, empfiehlt es sich, mit entsprechenden Vollmachten vorzusorgen. Sollten Ihre Angehörigen noch in der Lage sein, vollumfängliche Entscheidungen zu treffen, können sie ein entsprechendes Dokument unterzeichnen und sind somit für eine spätere Situation gerüstet.

Was spricht für eine Vollmacht

Solange Ihre Angehörigen noch in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, können in den Vollmachten deren Wünsche schriftlich und verblich festgehalten werden. Das erleichtert es Ihnen später, entsprechende Entscheidungen zu treffen und bindet die älteren Menschen mit ein, sodass Sie stets in deren Interesse handeln können. Wenn Sie sich mit Entscheidungen in manchen Bereichen nicht wohlfühlen, können Ihre Angehörigen auch unterschiedliche Vertreter benennen.

Welche Vollmachten sind sinnvoll?

Vollmachten betreffen sowohl finanzielle als auch rechtliche Angelegenheiten. Die gängigen Vollmachten umfassen die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsvollmacht. Auch das allseits bekannte Testament zählt zu den Vollmachten. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Vollmachten genauer vor.

Vorsorgevollmacht: Diese Art der Vollmacht regelt den Fall, dass Ihre Eltern nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Sie betrifft die Bereiche Finanzen, Organisatorisches und Medizinisches. Sie dürfen nicht fälschlicherweise davon ausgehen, dass Sie automatisch Entscheidungsgewalt über Ihre Eltern erhalten, wenn diese nicht mehr dazu in der Lage sind. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt, wird eine kostenpflichtige Betreuungsperson von Amtswegen bestellt. Das Gleiche gilt übrigens auch für Ehegatten. Mit einer Vorsorgevollnacht behalten Sie die Entscheidungsgewalt über Ihre Angehörigen selbst, sind nicht auf Fremde angewiesen und brauchen auch nicht auf gerichtliche Entscheidungen zu warten. Die Vorsorgevollmacht kann allumfassend aufgestellt werden, aber auch für bestimmte Bereiche abgegrenzt sein. Das kann zum Beispiel den Einzug ins Pflegeheim, das Bankkonto oder medizinische Fragen betreffen.

Patientenverfügung: Diese Vollmacht regelt die Art der medizinischen Versorgung. Meist ist hier die Ursache, dass jemand beispielsweise durch ein Koma nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Natürlich hofft jeder, dass dieser Fall nie eintritt. Jedoch, es ist besser, im Vorhinein alles Wichtige zu regeln. Die Wünsche des Betroffenen werden hier klar beschrieben, schriftlich festgehalten und mit einer Unterschrift besiegelt. In der Regel tritt die Patientenverfügung dann Kraft, wenn es um einen Sterbeprozess im Endstadium geht. Darin ist geregelt, welche Behandlung gewünscht, bzw. ausgeschlossen wird. Auch das Vorgehen im Sterbeprozess kann darin geregelt werden. Auch wenn dies Themen sind, mit denen sich niemand gerne beschäftigt, ist es gut diese Entscheidungen vorab zu treffen. Die normale, medizinische Behandlung, außerhalb eines Endstadiums, wird in der Vorsorgevollmacht geregelt.

Betreuungsverfügung: Hier geht es ausschließlich um die Festlegung einer rechtlichen Betreuungsperson im Falle der Unzurechnungsfähigkeit. Anders als bei den anderen Vollmachten sind Sie als Vertreter in einer Betreuungsvollmacht erst mal lediglich ein Vorschlag. Ein Gericht entscheidet, ob der Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist und überwacht die Person. Bei Nichteignung kann trotz Vollmacht eine dritte Person zur Vertretung in Rechtsfragen bestellt werden. In der Betreuungsverfügung können auch Personen konkret ausgeschlossen werden, durch die die Betreuung in keinem Fall gewünscht ist.

Testament: Das Testament wird auch als „Verfügung von Todes wegen genannt“ und fällt damit unter die Vollmachten. Es ist nicht immer notwendig, da in Deutschland die gesetzliche Erbfolge gilt. Diese legt, abgesehen vom Ehegatten, die Reihenfolge Kinder, Enkel oder Urenkel, Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen zugrunde. Ein Testament sollte dann aufgesetzt werden, wenn Ihre Eltern von der normalen Erbfolge abweichen möchten und eine bzw. mehrere bestimmte Personen beim Nachlass berücksichtigen möchten. Wenn Ihren Eltern eine wohltätige Organisation oder Ähnliches am Herzen liegt, kann auch diese im Testament bedacht werden. Hier fällt dann auch keine Erbschaftsteuer an.

Vorsorge treffen - Welche Vollmachten sind sinnvoll?

Was Sie unbedingt beachten sollten

Grundsätzlich sollten alle Vollmachten schriftlich festgehalten werden. In den meisten Fällen ist die Schriftform sogar verpflichtend. Wenn Sie mit der Formulierung der Vollmachten keinen Juristen beauftragen möchten, sondern diese lieber selbst schreiben, finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz einige Textbausteine, die Ihnen dabei helfen werden.

Beziehen sich Vollmachten nur auf bestimmte Themen, wie zum Beispiel die Patientenverfügung, ist es wichtig, die Wünsche der Angehörigen sehr genau und detailliert zu formulieren. Nur so kann später auch entsprechend danach gehandelt werden.

Um die Vollmachten rechtlich zu unterstreichen, können Sie diese von einem Notar beglaubigen bzw. beurkunden lassen. Das ist keine Vorschrift, aber ratsam. Für manche Regellungen, wie beispielsweise den Verkauf eines Grundstücks, ist die notarielle Unterschrift juristisch notwendig. Der Notar berät Sie bei der Beurkundung auch bezüglich Inhalt der Vollmachten und dessen Tragweiten.

Alle Vollmachten können im Zentralen Versorgungsregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. So haben Ärzte, Gerichte oder andere relevante Stellen jederzeit Zugriff auf die Dokumente. Ein zusätzlicher Hinweis im Portemonnaie hilft dabei, die Vollmacht möglichst schnell zu finden, beispielsweise in einem medizinischen Notfall.

Die genannten Vollmachten haben alle Gültigkeit, bis sie widerrufen wird. Ein Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.


Vollmachten sind also eine gute Sache, um im Ernstfall vorgesorgt zu haben. Sie ersparen Ihnen und Ihren Liebsten viele Sorgen und Gedanken, bei die Vollmacht gebraucht wird.

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