Wie sieht der Organspendeausweis aus?

Auch wenn es keine gesetzliche Regelung für die formale Ausgestaltung gibt, besteht der Organspendeausweis in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen aus einer einfachen Papp- oder Plastikkarte im Kreditkartenformat. In Umlauf sind vor allem die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegebenen Muster, die – ohne Anspruch auf ein amtliches Formular zu erheben – alle wichtigen Angaben enthalten und einer standardisierten Gestaltung folgen. Während auf der Vorderseite die Angaben zum Ausweisinhabers (Name, Anschrift, Geburtsdatum) einzutragen sind, enthält die Rückseite Felder zur individuellen Erklärung bestimmter Optionen, etwa über die Beschränkung auf einzelne Organe. Außerdem ist auf der Rückseite Platz für Datum und Unterschrift.

Gut zu wissen: Auch wenn es verschiedene Ausweismuster gibt, kann die Zustimmung oder Verweigerung einer Organspende grundsätzlich auch formlos auf einem Stück Papier wirksam erteilt werden. Wichtig ist lediglich, dass entweder der Organspendeausweis oder eben die formlose Erklärung stets mitgeführt wird.

Welche Angaben sind auf dem Organspendeausweis unbedingt nötig?

Neben der definitiven Erklärung zur Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende muss der Organspendeausweis mindestens den Namen und das Geburtsdatum sowie den Ausstellungszeitpunkt und schließlich auch die eigenhändige Unterschrift des Inhabers enthalten. Alle weiteren Angaben im Organspendeausweis sind optional und nicht zwingend für die Feststellung der Gültigkeit erforderlich.

Welche Organe sind für eine Organspende geeignet?

Als spendbare Organe kommen in aller Regel infrage:

  • Leber
  • Lunge
  • Bauchspeicheldrüse
  • Dünndarm
  • Niere
  • Herz

Darüber hinaus ist das Spenden von Gewebe möglich. Dies umfasst sowohl die Horn- bzw. Lederhaut der Augen als auch die Herzklappen, Knochengewebe, Blutgefäße, Knorpelgewebe, Weichteilgewebe und aus der Bauchspeicheldrüse oder der Leber gewonnenes Gewebe. Im Organspendeausweis kann auf Wunsch angebenen werden, welche Organe gespendet werden dürfen und welche nicht.

Wo und wie kann ich einen Organspendeausweis beantragen?

Vordrucke für den Organspendeausweis erhalten Sie in den meisten Apotheken und Arztpraxen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich entsprechende Ausweise bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Maarweg 149 – 161 in 50825 Köln oder direkt online zu bestellen.

Gibt es ein Mindestalter für den Organspendeausweis?

Ab einem Alter von 16 Jahren können Deutsche Staatsangehörige die Zustimmung zur Organspende durch Ausstellung eines Organspendeausweises geben. Ein (ggf. im Organspendeausweis dokumentierter) Widerspruch zur Organspende kann sogar bereits ab 14. Jahren erklärt werden. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Wegen der Wichtigkeit dieses Themas sollten junge Menschen aber vor der Abgabe einer Willenserklärung für oder gegen eine Organspende unbedingt das Gespräch mit den Eltern suchen.

Gibt es ein Höchstalter für die Ausstellung eines Organspendeausweises?

In Deutschland gibt es kein Höchstalter für Organspenden und mithin auch kein Höchstalter für die Ausstellung eines Organspendeausweises. Einzige Voraussetzung ist lediglich, dass diejenige Person, die sich für die Ausstellung eines Organspendeausweises entscheidet, voll geschäftsfähig ist.

Welche Gründe sprechen für die Ausstellung von einem Organspendeausweis?

Für nicht wenige Menschen ist es eine schöne Vorstellung, im Falle des eigenen Todes durch das Spenden von Organen möglicherweise anderen Menschen helfen zu können. Damit behandelnde Ärzte im Krankenhaus oder auch das Rettungspersonal am Unfallort vom Wunsch, als Spender zu fungieren, zweifelsfrei wissen, sind die Ausstellung und das Mitführen eines Organspendeausweises sehr sinnvoll. Denn ,wenn der Wille des Betroffenen schwarz auf weiß dokumentiert wurde, müssen weder Angehörige befragt werden, noch scheitert die eigentlich gewünschte Organspende an der nicht erkennbaren Zustimmung des Verstorbenen.
Gleichwohl sollte die Zustimmung zur Organspende aber immer gut überlegt sein.

Um jede der möglichen Entscheidungen – also entweder die vollständige oder teilweise Zustimmung und auch die Ablehnung einer Organspende – zweifelsfrei zu erklären, sind auf dem Organspendeausweis mehrere Varianten ankreuzbar. Unter anderem auch ein vollständiger Widerspruch zur Organspende oder die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf Dritte, also beispielsweise nahe Angehörige.

Gibt es Erkrankungen, die eine Organspende ausschließen?

Es existieren in der Tat Krankheiten, die einer Organspende entgegenstehen. Dies sind neben einer akuten Krebserkrankung Menschen, die HIV-positiv getestet worden sind. Manche Erkrankungen schränken die Organspende zwar ein, verhindern sie aber nicht grundsätzlich. Dies ist etwa bei Diabetes der Fall. Hier sollte im Organspendeausweis ein entsprechender Hinweis unter „Anmerkungen / Besondere Hinweise“ angebracht werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie als Spender infrage kommen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt über dieses Thema. Als Ihr behandelnder Mediziner kennt er Sie am besten und kann Ihnen entsprechenden Rat geben.

Übrigens: Auch Raucher können grundsätzlich Organspender sein! Der Zustand gespendeter Organe wird ohnehin stets genau untersucht, sodass nur intakte und für eine Transplantation geeignete Organe an einen Empfänger weitergegeben werden.

Wird nach Zustimmung zu einer Organspende in einer Notsituation wirklich alles getan, um mein Leben zu retten?

Ärztliches Personal und Rettungskräfte tun aufgrund ihrer Berufsethik alles in ihrer Macht stehende, einen Verletzten oder lebensgefährlich erkrankten Menschen zu retten. Ob die betroffene Person Organspender ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Sie dürfen also getrost davon ausgehen, dass Ihnen als Inhaber von einem Organspenderausweis genauso geholfen wird wie jedem anderen Menschen auch.

Lässt sich die Zustimmung zu einer Organspende wieder zurückziehen?

Selbstverständlich! Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Praktisch ist hierzu lediglich die Ausstellung von einem neuen Organspendeausweis sowie die Vernichtung des bisherigen Dokumentes erforderlich. Da in der Bundesrepublik Deutschland bislang noch kein zentrales Organspenderegister existiert, gibt es momentan auch keine zentrale Stelle, bei der die Namen potenzieller Spender vermerkt sind. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, die Änderung einer zuvor getroffenen Entscheidung mindestens dem Hausarzt und nahen Angehörigen mitzuteilen.

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