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Das Hautkrebsscreening: Hautkrebs frühzeitig erkennen

Hautkrebsscreening

Das Hautkrebsscreening ist eine Früherkennungsuntersuchung, die darauf abzielt, Hautkrebs oder dessen Vorstufen frühzeitig zu erkennen und die Heilungschancen zu verbessern. Seit einigen Jahren steigt die Rate der Hautkrebserkrankungen stetig an, daher raten unzählige Ärzte und Expertenvereinigungen wie die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e. V. (DDG) dringend dazu, alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening durchführen zu lassen. In diesem Beitrag lesen Sie die wichtigsten Fakten zum Thema Hautkrebsscreening.

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebsarten

Laut der Deutschen Krebsgesellschaft zählt Hautkrebs zu den häufigsten Krebsarten. Besonders viele Patienten erkranken im Alter von etwa 75 bis 79 Jahren, in dieser Altersgruppe erhalten jährlich etwa 840 von 100.000 Menschen die Diagnose schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom). Seit rund 20 Jahren ist in Deutschland ein stetiger Anstieg registrierter Hautkrebserkrankungen zu verzeichnen. Anlässlich des Weltgesundheitstages am 07. April 2022 teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass sich die Zahl stationärer Hautkrebsbehandlungen in 2020 im Vergleich zum Jahr 2000 um ca. 81 Prozent erhöht hat. Auch die Zahl der Sterbefälle ist stark gestiegen: 2000 wurden ca. 2.600 Todesfälle registriert, nur zwanzig Jahre später starben rund 4.000 der an Hautkrebs erkrankten Patienten. Dieser deutliche Anstieg der Todesfälle um rund 53 Prozent innerhalb der letzten 20 Jahre ist besorgniserregend und zeigt, wie wichtig ein Hautkrebsscreening ist. Viele Experten raten daher dringend dazu, das Angebot der kostenlosen Hautkrebsvorsorge regelmäßig wahrzunehmen.

Wozu dient das Hautkrebsscreening?

Das Hautkrebsscreening hat zum Ziel, Hautkrebs möglichst frühzeitig zu erkennen und die Heilungschancen zu erhöhen. Je früher die Erkrankung erkannt wird, umso schonender ist die Behandlung. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2008 mit dem Hautkrebs- oder auch Muttermal-Screening deutschlandweit ein standardisiertes Früherkennungsprogramm eingeführt. Speziell ausgebildete Mediziner suchen beim Hautkrebsscreening gezielt nach bestimmten Hautveränderungen, um Vorstufen und Frühstufen der wichtigsten Hautkrebsarten feststellen zu können:

Das Basalzellkarzinom

Jedes Jahr erhalten rund 156.000 Menschen in Deutschland die Diagnose Basalkarzinom. Es gilt somit als die am häufigsten auftretende Hautkrebsart. Zwar bilden sich bei dieser Variante keine Metastasen, falls das Basalkarzinom jedoch unbehandelt bleibt, frisst sich der Tumor ganz allmählich durch Haut und Knochen. Das Auftreten eines Basalkarzinoms ist in hohem Maße altersabhängig, ab dem 50. Lebensjahr steigt das Risiko stark an.

Das Plattenepithelkarzinom

An dieser Krebsart erkranken in Deutschland jedes Jahr rund 98.000 Menschen. Eine Vorstufe des Plattenepithelkarzinoms ist die aktinische Keratose. Wird diese Vorstufe nicht rechtzeitig entfernt, kann daraus ein Plattenepithelkarzinom entstehen. Auch bei dieser Variante besteht eine starke Altersabhängigkeit, die Mehrzahl der Betroffenen erkrankt um das 70. Lebensjahr.

Das maligne Melanom

Diese Variante ist auch als schwarzer Hautkrebs bekannt und gilt aufgrund der Neigung zur Metastasenbildung als bösartigster Hauttumor. Jährlich erkranken etwa 36.000 Menschen an dieser Form, das Erkrankungsrisiko steigt mit zunehmendem Alter stark an. Meist entsteht ein Tumor aus einem gutartigen Leberfleck und erscheint auf den ersten Blick als harmloses Hautmal. Besonders häufig tritt diese Krebsart bei Personen zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr auf. Das Hautkrebsscreening ist zur Früherkennung dieser Variante besonders wichtig, da die Heilungschancen rapide sinken, je später der Tumor entdeckt wird.

Für wen ist ein Hautkrebsscreening sinnvoll?

Alle gesetzlich versicherten Personen können ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre an einem Hautkrebsscreening teilnehmen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Hautkrebsscreening auch bei jüngeren Versicherten oder gewähren kürzere Zeitabstände zwischen den Untersuchungsterminen. Grundlage für diese abweichenden Regelungen sind spezielle Sonderverträge der Krankenkassen mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD). Das Angebot privater Krankenversicherer kann stark variieren. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vorab bei Ihrem Versicherer bzw. bei der zuständigen Krankenkasse.

Zur frühzeitigen Entdeckung von Hautkrebs ist ein Screening alle zwei Jahre möglich. Ein Hautkrebsscreening können Sie auch dann in Betracht ziehen, wenn sich keine offensichtlich verdächtigen Hautveränderungen zeigen. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder einen Facharzt, allerdings ist nicht jeder Arzt entsprechend ausgebildet. Damit Ärzte ein Hautkrebsscreening durchführen dürfen, müssen sie vorab eine spezielle Fortbildung absolvieren und eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorweisen können. Sie können sich in der Regel an folgende Ärzte wenden:

  • Arzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt)
  • Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologe)
  • Internist

Auch Ihr Hautarzt kann möglicherweise das Hautkrebsscreening durchführen, sofern die Praxis entsprechend qualifiziert ist.

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Hautkrebsscreening Ablauf und Vorbereitungen

Beim Hautkrebsscreening untersucht ein Arzt Ihren ganzen Körper, um Anzeichen für Hautkrebs zu erkennen. Damit die Untersuchung möglichst reibungslos erfolgen kann, sollten Sie sich gut auf das Hautkrebsscreening vorbereiten und folgende Empfehlungen beachten:

  • kein Nagellack: Hautkrebs kann auch unter Finger- oder Fußnägeln entstehen
  • kein Make-Up: So könnte heller Hautkrebs verdeckt werden
  • kein Körperschmuck: Ohrringe oder Piercings könnten kleinste Veränderungen verdecken
  • unkomplizierte Frisur wählen: keine Zöpfe, auf Haarspray oder Gel verdecken

Bedenken Sie, dass der Arzt beim Hautkrebsscreening jeden Bereich Ihres Körpers in Augenschein nimmt, dazu zählen auch die Geschlechtsorgane, Finger- und Fußnägel sowie die Kopfhaut. Nicht nur bei Männern mit Glatze kann Hautkrebs am Kopf entstehen, auch von Haaren verdeckte Stellen sind vor Hautveränderungen nicht sicher. Das Hautkrebsscreening beginnt zunächst mit einem Gespräch. Der Arzt erkundigt sich nach Ihrem Gesundheitszustand, fragt nach Vorerkrankungen und stellt mögliche Risikofaktoren fest.

Nach der Anamnese folgt die körperliche Untersuchung, dazu legen Sie zunächst Ihre Kleidung ab. Meist beginnt die Untersuchung im Bereich des Kopfes, der Arzt teilt einzelne Haarsträhnen ab und untersucht jeden Abschnitt der Kopfhaut ganz genau. Auch hinter den Ohren oder in den Ohrmuscheln können sich Veränderungen verbergen. Da die Augenlider ebenfalls untersucht werden, ist in der Regel auch die Brille abzulegen. Neben dem gesamten Gesichtsbereich sind beim Hautkrebsscreening weiterhin die Lippen, das Zahnfleisch und die Mundschleimhäute von Interesse. Über den Hals und den Oberkörper bis zu Armen, Beinen, Händen und Füßen bleibt keine Region unbeachtet. Hautkrebsscreening Intimbereich – selbstverständlich sind auch die äußeren Genitalien, der After- und Dammbereich, Finger- und Fußnägel, Zehen- und Fingerzwischenräume sowie Handflächen und Fußsohlen in das Hautkrebsscreening einzubeziehen.

Spezielle Instrumente sind für das klassische Hautkrebsscreening nicht erforderlich, der Arzt benötigt lediglich eine helle Lampe, Erfahrung und ein sicheres Auge für Hautveränderungen. Im Anschluss teilt Ihnen der Mediziner das Untersuchungsergebnis mit, beantwortet Ihre Fragen und gibt Ihnen wichtige Tipps zu sinnvollen Präventivmaßnahmen. Falls Sie sich an einen Internisten oder Allgemeinmediziner wenden und dieser Arzt beim Screening einen auffälligen Befund feststellt, ist die Entnahme einer Hautprobe zur genaueren Abklärung erforderlich. Für die Durchführung dieser Biopsie müssen Sie sich in der Regel an einen Dermatologen wenden. Die ambulant entnommene Hautprobe wird im Labor mikroskopisch untersucht. Nicht jeder beim Hautkrebsscreening aufgekommene Verdacht erweist sich im Labor tatsächlich als Hautkrebs.

Hautkrebsscreening: Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Vertragskonditionen hinsichtlich der Untersuchungsintervalle und der Altersgrenze können im Einzelfall zwar etwas variieren, in der Regel übernimmt die Krankenkasse jedoch alle zwei Jahre die Kosten für das Hautkrebsscreening. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Zeitabstand Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen können. Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für das klassische Hautkrebsscreening durch einen geschulten Arzt, der mittels sicherem Blick und heller Lichtquelle jede Hautstelle genau inspiziert.

Hautkrebsvorsorge

Zur Untersuchung tieferer Hautschichten verwenden viele Ärzte ein Auflichtmikroskop (Dermatoskop), mit dem sich mögliche Hautveränderungen besser erkennen lassen. Das Dermatoskop vergrößert betreffende Hautbereiche um das Zehnfache, daher lassen sich mit diesem Instrument selbst winzige Veränderungen erkennen. In der Vergangenheit zahlten die Krankenkassen diese Untersuchungsmethode nur bei gezielter Untersuchung von verdächtigen Stellen, seit April 2020 gehört sie jedoch generell zum Leistungsumfang des herkömmlichen Screenings. Viele Ärzte bieten zusätzlich bestimmte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) an, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, dazu gehören beispielsweise:

  • Auflichtmikroskopie bei Personen unter 35 Jahren
  • Hautkrebsscreening jedes Jahr
  • Dokumentation der Untersuchung per Video
  • Entfernung gutartiger Muttermale aus kosmetischen Gründen
  • Entfernung von altersbedingten Hautveränderungen (Altersflecken, Alterswarzen etc.)

IGeL gehen über das klassische Hautkrebsscreening hinaus und gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Sie sind Zusatzangebote der Ärzte und müssen von den Patienten ausdrücklich gewünscht sein und sind per vertraglicher Vereinbarung festzuhalten. Die Kosten für diese Leistungen müssen Sie somit selbst tragen.

Welche Risiken gibt es?

Neben dem unbestreitbaren Vorteil der Früherkennung von Hautkrebs sind noch weitere Aspekte zu beachten, die bei der Entscheidung für ein Hautkrebsscreening eine Rolle spielen können. Nach der Entfernung einer krebsverdächtigen Hautveränderung kann sich beispielsweise im Nachhinein durch Laboruntersuchungen herausstellen, dass der Verdacht unbegründet war. Ein weiterer Aspekt ist eine Überdiagnose bzw. Übertherapie. Dabei handelt es sich um die Entdeckung und Behandlung einer Hautkrebserkrankung, die einem Patienten zu Lebzeiten keine Beschwerden verursacht und nicht potenziell lebensbedrohlich ist. Trotz hoher Sorgfalt besteht das Risiko, dass bei der Untersuchung bereits vorhandene Vorstufen von Hautkrebs nicht erkannt werden, das Hautkrebsscreening bietet somit nicht automatisch Schutz vor der Erkrankung. Es kann beispielsweise vorkommen, dass sich zwischen zwei Screening-Terminen ein schnell wachsender Tumor entwickelt.

ABCDE-Regel: Hautveränderungen selbst erkennen

Zur Prävention zählt neben dem Hautkrebsscreening und klassischen Sonnenschutzregeln auch eine regelmäßige Selbstuntersuchung. Viele Experten raten dazu, einmal pro Monat den eigenen Körper genau in Augenschein zu nehmen. Dabei kann die ABCDE-Regel eine große Hilfe sein, verdächtige Hautstellen besser zu erkennen:

  • A = Asymmetrie: Gutartige Pigmentflecke sind in der Regel rund oder oval, eine asymmetrische Form kann hingegen möglicherweise ein Hinweis auf malignen Hautkrebs sein.
  • B = Begrenzung: Pigmentmale sollten klare Ränder und regelmäßige Umrisse aufweisen, Male mit verwaschenen, gezackten oder unregelmäßigen Begrenzungen sollten Sie untersuchen lassen.
  • C = Colour: Der Farbton harmloser Pigmentmale ist in der Regel einheitlich, weist ein Mal Farbunterschiede (z. B. hellere oder dunklere Flecke) auf, ist eine Abklärung empfehlenswert.
  • D = Durchmesser: Sind Muttermale größer als zwei bis drei Millimeter, sollten Sie es in jedem Fall von einem Arzt untersuchen lassen.
  • E = Entwicklung bzw. Erhabenheit: Hat sich das Muttermal seit dem letzten Arztbesuch verändert, ist neu entstanden, wirkt knotig oder ist erhaben, kann eine Untersuchung empfehlenswert sein.

Ein außerplanmäßiges Hautkrebsscreening zahlen Sie zwar in der Regel aus eigener Tasche, für Verdachtsfälle gilt dies jedoch nicht. Stellen Sie eine verdächtige Hautveränderung fest, sollten Sie zur Sicherheit einen Arzt aufsuchen und die Hautstelle untersuchen lassen. Da ein konkreter Verdacht vorliegt, handelt es sich bei dieser Untersuchung nicht um ein Hautkrebsscreening und die Kosten werden somit in jedem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Fazit

Hautkrebs ist eine ernste Erkrankung und kann unentdeckt einen schweren Verlauf nehmen. Die Kosten für das Hautkrebsscreening übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zur Untersuchung haben, sollten Sie sich in jedem Fall an Ihren Hausarzt oder einen erfahrenen Dermatologen wenden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema “Hautkrebsscreening”

Wann sollte man Hautkrebsscreening machen?

Hautkrebsscreening ab wann? An der Früherkennungsuntersuchung können alle gesetzlich versicherten Personen ab 35 Jahren teilnehmen. Da einige Krankenkassen mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) spezielle Verträge abgeschlossen haben, ist in manchen Fällen auch eine Teilnahme am Hautkrebsscreening bereits vor dem 35. Geburtstag möglich. Bei privat Versicherten variieren die Angebote je nach Versicherer.

Wie oft sollte man zum Hautkrebsscreening?

Die kostenfreie Früherkennungsuntersuchung können Sie alle zwei Jahre durchführen lassen, manche Krankenkassen bieten auch eine Kostenübernahme bei einem jährlichen Hautkrebsscreening an. Fragen Sie daher im Vorfeld in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie läuft das Hautkrebsscreening ab?

Zunächst befragt Sie der Hautarzt zu Ihrer Krankengeschichte und erkundigt sich nach aktuellen Beschwerden sowie möglichen Risikofaktoren. Anschließend untersucht er den gesamten Körper und zum Abschluss erhalten Sie wertvolle Tipps zur Hautkrebs-Vorsorge. Im Verdachtsfall entnimmt der Facharzt eine Gewebeprobe zur feingeweblichen Untersuchung im Labor.

Wie viel kostet ein Hautkrebsscreening?

Lassen Sie sich regulär alle zwei Jahre untersuchen, ist das Hautkrebsscreening für Sie kostenlos, die Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Wenn Sie sich häufiger untersuchen lassen möchten, erfolgt für ein außerplanmäßiges Screening in der Regel eine Abrechnung als Privatleistung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Haftungsausschluss und allgemeiner Hinweis zu medizinischen Themen: Die hier dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der neutralen Information und allgemeinen Weiterbildung. Sie stellen keine Empfehlung oder Bewerbung der beschriebenen oder erwähnten diagnostischen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar. Der Text erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch können die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Information garantiert werden. Der Text ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und er darf nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer den Arzt Ihres Vertrauens!

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