Vermutlich stellt sich deswegen auch für Sie die Frage „Wann erhalte ich meine Impfung gegen Corona?“. Am 18. Dezember 2020 hat der Gesundheitsminister die Corona-Schutzverordnung unterzeichnet. Diese Verordnung stützt sich nach Empfehlungen der STIKO auf drei Stufen der Priorisierung für die Corona-Impfung. Diese Empfehlungen lassen sich auf der Seite des RKI nachverfolgen.

Impfung gegen Corona – Faktoren für die Einstufung

Zuerst werden Menschen geimpft, die nach den drei Stufen eine erhöhte Priorität haben. Natürlich ist und bleibt die Corona-Impfung freiwillig, doch sie wird ausdrücklich empfohlen. Hinzu kommt, dass für die betreffende Person bei der Impfung keinerlei Kosten entstehen. Für die Einstufung spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Das Alter der Person
  • Die Berufsgruppe
  • Befindet sich die Person in stationärer Behandlung oder ist sie pflegebedürftig
  • Mögliche Vorerkrankungen

Corona-Impfung – die drei Stufen

Im Folgenden werden die drei Stufen nach Priorität gemäß der Verordnung für eine Impfung gegen Corona vorgestellt.

Corona-Impfung – die Stufe 1

Personen der Stufe 1 haben die höchste Priorität und erhalten zuerst eine Impfung gegen Corona. Derzeit können sich nur Personen der Stufe 1 gegen Corona impfen lassen.

  • Zuerst sollen Bewohner und Beschäftigte von Pflege- und Alteneinrichtungen geimpft werden
  • Menschen, die bereits 80 Jahre oder älter sind
  • Personen, die in stationären Einrichtungen gepflegt werden oder tätig sind
  • Personen, die in ambulanter Pflege älterer Menschen tätig sind
  • Menschen, die in medizinischen Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko arbeiten (Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
  • Personen, die anderen Menschen mit hohem Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf der COVID-19 Infektion behandeln bzw. pflegen.
Corona-Impfung – die Stufe 2

Personen der Stufe 2 haben eine hohe Priorität für die Corona-Impfung. Zu dieser Stufe zählen folgende Personen:

  • Personen, die 70 oder älter sind
  • Personen mit einem hohen bzw. sehr hohen Risiko für einen tödlichen Krankheitsverlauf mit Coronavirus SARS-CoV-2 (Trisomie 21, Demenz, geistige Behinderung)
  • Personen, die in der ambulanten Pflege älterer Menschen tätig sind
  • Enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder häufig mit ihnen zusammen arbeiten (Pflege, Behandlung, Betreuung)
  • Menschen, die in medizinischen Einrichtungen mit erhöhtem Infektionsrisiko in Bezug auf Coronavirus tätig sind
  • Polizei und Ordnungskräfte, die einen erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Menschen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind oder auch in erhöhten Positionen für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, welche in Einrichtungen des Infektionsschutzgesetzes tätig sind (§ 36 Absatz 1 Nr. 3 oder 4)
Corona-Impfung – die Stufe 3

Personen der Stufe 3 haben eine erhöhte Priorität für die Corona-Impfung. Zu dieser Stufe zählen folgende Personen:

  • Personen, welche das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, für die ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder möglicherweise sogar tödlichen Krankheitsverlauf durch das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (Adipositas, chronische Nieren- oder Lebererkrankung, Immuninsuffizienz, HIV-Infektion, Diabetes Mellitus, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, Hypertension, Krebserkrankungen, COPD, Asthma bronchiale)
  • Personen in relevanten Positionen von staatlichen Einrichtungen (Verfassungsorgane, Verwaltungen, Streitkräfte, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz)
  • Personen in relevanter Position für die Infrastruktur (Apotheken, Pharmawesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik, Telekommunikationswesen)

Was, wenn ich nicht zu den drei Stufen zähle?

Vielleicht haben Sie gerade den Stufenplan gelesen und finden sich dort nicht wieder. In diesem Fall erhalten Sie frühestens dann eine Corona-Impfung, wenn alle Menschen der Stufen 1–3 die Möglichkeit erhalten haben, sich impfen zu lassen. In diesem Fall werden Sie vermutlich frühestens nach Ende des Sommers oder im Herbst eine Corona-Impfung erhalten. Im Zweifel können Sie auch einen Blick auf den Impftermin-Rechner werfen. Die Terminvergabe für Ihre persönliche Impfung gegen Corona erfolgt telefonische und digital durch das zuständige Impfzentrum.

frau wird geimpft

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