Treppenlift Krankenkasse: Unterstützung erhalten
Voraussetzung für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad.
Seit Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Welcher für Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen infrage kommt, beantwortet Ihnen die jeweils zuständige Pflegekasse, welche bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad haben, können einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie z. B. einen Treppenlift bei der Pflegekasse beantragen. Ist die Person noch in keinem Pflegegrad eingestuft, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung gestellt werden..
Pflegegrad beantragen - so funktioniert es:
- Pflegegrad telefonisch oder schriftlich beantragen
Sie können bei der Pflegekasse (die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) anrufen, um den Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Im Anschluss an das Telefonat erhalten Sie ein Formular, welches mit den nötigsten Angaben ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse geschickt werden muss. Den detaillierten Pflegebedarf sollten Sie erst im späteren persönlichen Gespräch mit dem Gutachter erläutern. Sie können auch einen formlosen Brief an die Pflegekasse formulieren und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Es reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“. - Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF
Nachdem Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) wird sich ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. - Bescheid über den Pflegegrad
Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad. - Widerspruch einlegen
Sollte der Antragsteller keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.
Unser TIPP: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht genau belegen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie den Antrag per Brief, Fax oder per Mail, haben Sie direkt ein Belegdatum.
Im Allgemeinen beantragt jeder Versicherte erst einmal grundsätzlich Pflegeleistungen und muss nicht den Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad stellen. Über den Pflegegrad wird auf Basis des MDK-Gutachtens entschieden.
Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?
Wenn Sie oder die pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingestuft sind, können Sie einen Treppenlift-Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Dieser einmalige Treppenlift-Zuschuss kann bis zu 4.000 € betragen. Bei einem Ehepaar mit jeweils anerkannten Pflegegraden können insgesamt bis zu 8.000 € gewährt werden. Durch den Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse bzw. Pflegekasse können Sie Ihren Eigenanteil der Treppenlift-Kosten um einen guten Teil reduzieren.
Damit die Pflege- bzw. Krankenkasse Ihnen den Zuschuss für den Einbau des Treppenlifts bewilligt, sollten Sie bei der Antragstellung gewisse Formulierungen beachten sowie formale Abläufe berücksichtigen. Hier finden Sie alle nützlichen Informationen rund um die Antragstellung sowie ein Musterschreiben für die Bezuschussung Ihres Treppenlifts.
Antrag auf Treppenlift-Zuschuss stellen
Formalia bei der Antragstellung
Um unnötig viele Schriftwechsel zwischen Ihnen und Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu vermeiden und die Beantragung möglichst reibungslos abzuwickeln, sollten sie die folgenden Formalia vor und zur Antragstellung beachten:
- Liegt ein Pflegegrad bereits vor? Falls nicht: Beantragung eines Pflegegrades bei der jeweiligen Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
- Einholung eines Kostenvoranschlages über Kauf und Installation eines Treppenlifts (die Vorlage eines Kostenvoranschlages genügt in den meisten Fällen)
Formaler und Forloser Antrag
Der Antrag für einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wie z. B. einen Treppenlift, erfolgt entweder formal oder formlos
Der formale Antrag
Den formalen Antrag stellen Sie direkt bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse über die entsprechenden Formulare auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Fragen Sie entweder persönlich bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse nach den nötigen Dokumenten oder informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Kasse. Dort finden Sie die Formulare in der Regel als Download. Stichwort: Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
Die formlose Antragsstellung
Der formlose Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse schriftlich einzureichen und muss zwingend in die Richtung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme formuliert werden. Aus dem Schreiben sollte daher klar hervorgehen, warum Sie den Lift benötigen, indem Sie am besten kurz Ihr Krankheitsbild erläutern. Dem Antrag sollten Sie außerdem einen Kostenvoranschlag sowie Fotos der Raumsituation beifügen, auf denen klar ersichtlich ist, warum die Durchführung der Maßnahme erheblich den Erhalt Ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützt. Auf diese Weise beschleunigen Sie nicht nur die Bearbeitungszeit und Prüfung des Antrages durch den medizinischen Dienst (MDK), sondern verbessern gleichzeitig Ihre Chancen auf eine Bezuschussung. Denn nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt:
„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“
Konkret ist also eine plausible Begründung zur Durchführung der Maßnahme wichtig für die Höhe des bewilligten Zuschusses (max. 4.000 € pro Maßnahme, max. 4 Antragsteller pro Maßnahme).
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Positiver Zuschuss-Bescheid der Krankenkasse
Sollte der Antragssteller einen Pflegegrad haben, stehen in der Regel die Erfolgsaussichten für einen positiven Zuschuss-Bescheid der Krankenkasse für einen Treppenlift gut. Mit dem positiven Bescheid können dann die nächsten Schritte in Angriff genommen und der Treppenlift eingebaut werden. Wichtig ist, dass alle Originalrechnungen gesammelt werden, sodass diese nach dem Einbau des Treppenlifts an die Krankenkasse (Pflegekasse) weitergereicht werden können.
Was Sie für den Antrag noch wissen sollten
Beachten Sie, dass die Förderung bis zu 4.000 € je Maßnahme beträgt. Dabei werden alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme erforderlich sind, als eine Maßnahme gesehen. Werden im Laufe der Zeit bedingt durch die Änderung des Pflegezustandes weitere Maßnahmen erforderlich (z. B. eine barrierefreie Gestaltung des Badezimmers), handelt es sich hierbei um erneute Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, für die ein erneuter Zuschuss von ebenfalls bis zu 4.000 € gezahlt werden kann.
Mit der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 erhalten pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € zu einem Treppenlift durch die Kranken- bzw. Pflegekasse. Zudem ist es für Pflegebedürftige, die in einer Wohngemeinschaft leben, außerdem möglich, den Zuschuss zu kumulieren. Das Geld wird also jedem Pflegebedürftigen bei vorhandenem Pflegegrad ausgezahlt und kann für eine einheitliche Maßnahme, wie beispielsweise die Anschaffung eines Treppenlifts, verwendet werden. Dabei ist der Gesamtbetrag je Maßnahme mit insgesamt 16.000 € gedeckelt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Was ist die Voraussetzung für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse?
Grundvoraussetzung für die Bezuschussung eines Treppenlifts durch die Krankenkasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad.
Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt wird?
Erhält der Antragsteller keinen Pflegegrad oder ist der anerkannte Pflegegrad zu niedrig, können Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen.
Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?
Bei Vorliegen eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 € für Ihren Treppenlift. Für die Bewilligung Ihres Antrags durch die Pflegekasse sollten Sie bestimmte Formulierungen und formale Abläufe beachten. Wir haben Ihnen Informationen zur Antragstellung und ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt.
Was ist bei der Beantragung eines Zuschusses für eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds zu beachten?
In dem Antrag sollte eine plausible Begründung vorliegen, in der beschrieben wird, warum die Durchführung des Treppenlift-Einbaus wichtig ist.