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Archiv, 27.03.2013, 15:40

Reform der Pflegeversicherung - ThyssenKrupp Encasa berät zu Zuschussmöglichkeiten von bis zu 10.000 Euro für einen Treppenlift

Neuss Die Gesellschaft wird immer älter, doch der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf den demografischen Wandel kaum vorbereitet. Nur ein Bruchteil der Wohnungen sind für ein altersgerechtes Wohnen ausgestattet, hebt eine Studie des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hervor. Auf diese Situation reagiert der Gesetzgeber mit der Reform der Pflegeversicherung. Vor allem Wohngruppen können beim Einbau von Treppenlift Lösungen nun bis zu 10.000,- Euro Fördergelder beantragen. ThyssenKrupp Encasa berät Interessenten über die neuen Zuschussmöglichkeiten und wird so seinem Anspruch als Full-Service-Dienstleister gerecht.

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ermöglicht hohe Zuschüsse für Treppenlift Lösungen

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine wichtige Säule der Sozialversicherung. Mit dieser Versicherungsform soll das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abgesichert und die dafür notwendigen finanziellen Mittel gedeckt werden. Der demografische Wandel der Gesellschaft stellt auch das System der Pflegeversicherung vor neue Herausforderungen: Lediglich knapp ein Prozent des Wohnraums in Deutschland ist derzeit seniorengerecht gestaltet - dies entspricht nur ca. 400.000 Wohnungen. Die Bundesregierung hat mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, kurz PNG, auf die Situation reagiert: So fördert das Gesetz Senioren-Wohngemeinschaften als neue Wohnform, die bei mehreren pflegebedürftigen Bewohnern einen bis zu vierfach höheren Betrag für eine förderungswürdige Maßnahme wie zum Beispiel einen Treppenlift geltend machen können.

Senioren Wohngemeinschaften können Treppenlift komplett fremdfinanzieren

Bereits vor in Krafttreten des neuen Gesetzes konnten Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewähren. Zu dieser Förderung zählt u.a. die Installation eines Sitzlift Produkts oder der Einbau einer bodenebenen Dusche. Eine grundsätzliche Voraussetzung vor Beantragung der Maßnahme ist die Bestätigung einer Pflegestufe. Für den altersgerechten barrierefreien Umbau von Wohnraum durften Pflegekassen bislang je Haushalt nur einmal einen Zuschuss von bis zu 2.557 Euro zahlen. Diese einmalige Förderung, wurde unabhängig davon gewährt, wie vielen pflegebedürftigen Hausbewohnern sie zu Gute kam. Das ändert sich nun mit der Gesetzesreform: Um einen Anreiz für die Gründung alternativer Wohnformen wie Senioren Wohngemeinschaften oder ambulant betreute Wohngruppen zu schaffen, kann der Zuschuss ab sofort je Bewohner und auch für eine einheitliche Maßnahme, also den Einbau einer Treppenlift Lösung beantragt werden. Wohngruppen mit vier Pflegebedürftigen können demnach einen Betrag von maximal 10.000 Euro geltend machen. Ein Treppenlift kann so nahezu komplett über Zuschüsse finanziert werden und ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen. Bei der Beantragung einer Pflegestufe und eines Pflegekassenzuschusses stehen die technischen Berater von ThyssenKrupp Encasa nicht nur als Treppenlift- sondern auch als Finanzierungs-Experten unterstützend zur Seite. Die Beratung versteht das Unternehmen als kostenlose Dienstleistung.

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